FAQs Offene Einreichungen 2019
Wer kann einen Programmpunkt bei den Offenen Einreichungen anmelden?
Programmpunkte anmelden können alle Berliner Spielstätten und Veranstaltungsorte der freien darstellenden Szene, die professionelle Berliner Gruppen und / oder Künstler*innen mit eigenen Arbeiten präsentieren. Jede Spielstätte/Jeder Veranstaltungsort kann bis zu vier Produktionen/Veranstaltungen über folgendes PDF-Bewerbungsformular einreichen, wünschenswert sind ein bis zwei Einreichungen. Die teilnehmenden Spielstätten und Veranstaltungsorte sollten in der Regel zum Zeitpunkt des Festivals zumindest für 6 Monate existiert haben. Der Veranstaltungsort ist in der Regel für das Festival zugleich der Vertragspartner der eingereichten Produktion/en.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Berliner Gruppen und / oder Künstler*innen die ortsspezifische Arbeiten oder Arbeiten im Öffentlichen Raum präsentieren möchten. Hier bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Festival-Team. Initiativen, die Produktions- und/oder Spielstätten-übergreifende Ideen oder Zeitschienen vorschlagen wollen, nehmen bitte auch direkt Kontakt mit dem Festival auf.
Wer ist Veranstalter*in?
Der/die Veranstalter*in wird der/die Vertragspartner*in des PAF sein und tritt als Ticketverkäufer*in für seine/ihre angemeldeten Veranstaltungen auf. Er/Sie ist organisatorisch für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich und u.a. für GEMA und sonstige Abgaben zuständig, falls es nicht zwischen Veranstalter*in und Gruppe/Einzelkünstler*in anders vereinbart wurde. Der/die Veranstalter*in hat die Letztentscheidungsbefugnis Vorort und sollte eine Veranstalterhaftpflichtversicherung haben, da er/sie gegenüber dem/der Zuschauer*in bei Schadensfällen haftet. Er/Sie sollte sich zudem für Verträge zwischen Veranstalter*in und der Gruppe/Einzelkünstler*in und weiteren Beteiligten verantwortlich zeigen und ist ggf. KSA-abgabepflichtig.
Diese Auflistungen zur Definition von Veranstalter*innen, sowie der Konsequenzen hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was kann als Programmpunkt bei den Offenen Einreichungen angemeldet werden?
Angemeldet werden können Vorstellungen professioneller Arbeiten aus dem Bereich der darstellenden Künste (Sprechtheater, Performance, Musiktheater, Tanz, Figuren- und Objekttheater, Kinder- und Jugendtheater, Neuer Zirkus etc., sowie genreübergreifende Arbeiten, die den darstellenden Künsten zuzuordnen sind). Ebenso können ortsspezifische Arbeiten und Produktionen im öffentlichen Raum eingereicht werden.
Wie werden die Programmbeiträge ausgewählt?
Das Programm der Offenen Einreichungen des Performing Arts Festival Berlin wird über die Spielstätten/Veranstaltungsorte kuratiert. In Absprache mit Künstler*innen, Künstler*innen-Kollektiven und Gruppen reichen sie Programmbeiträge ein. Bedingungen für eine erfolgreiche Einreichung sind die ordnungsgemäße Anmeldung per PDF-Formular und die Erfüllung der Kriterien und Richtlinien des Performing Arts Festival Berlin. Somit entscheiden Akteur*innen der Szene selbst, mit welchen Arbeiten sie sich während des Festivals präsentieren. Sie sollten abwägen, welchen organisatorischen und finanziellen Aufwand sie leisten können (empfehlenswert sind Wiederaufnahmen).
Hinweise zu Spielterminen und Programmfenstern
Im Rahmen der Offenen Einreichungen können Vorstellungen und Programmbeiträge für die Festivaltage vom 28. Mai bis 02. Juni 2019 eingereicht werden. Wir bitten sehr darum, am Eröffnungsabend, am 28. Mai 2019, keine Veranstaltungen zu planen.
Veranstaltungen sollten in der Regel im Zeitraum von 12 Uhr, bei Kinder & Jugendtheater 10 Uhr (frühster Beginn) bis 24 Uhr (Vorstellungsende) geplant werden.
Wir bitten darum, im Sinne einer zeitlich ausgewogenen Auslastung der Festivaltage, nicht nur Abendtermine vorzuschlagen, sondern alternative Anfangszeiten vorzumerken, bzw. mit der Koordinationsstelle des Festivals abzusprechen. Die Koordinationsstelle des Festivals unterstützt alle Teilnehmer*innen bei einer sinnvollen und den Programmbeiträgen entsprechenden Vorstellungszeit.
Festivalbeiträge aus dem Bereich Kinder- und Jugendtheater sollten vom 29. Mai bis 02. Juni in der Zeit von 10 Uhr (Beginn) bis 16 Uhr (späteste Anfangszeit) geplant werden. Formate, die unter die Kategorie „Late-Night“ gezählt werden können, sollten ab 21:30 Uhr angesetzt werden.
An wen richtet sich das Festival?
Das Festivalprogramm richtet sich selbstverständlich an das Berliner Publikum, sowie auch bundesweit und international an Interessierte und Fachleute.
Wer veranstaltet das Festival?
Das Performing Arts Festival Berlin ist eine gemeinsame Veranstaltung aller mitwirkenden Berliner freien Spielstätten, Gruppen und Akteur*innen. Sie tragen das Festival künstlerisch und ausführend.
Das Festival wird veranstaltet vom LAFT Berlin in Kooperation mit den Spielstätten Ballhaus Ost, HAU Hebbel am Ufer, Sophiensæle und Theaterdiscounter. Die Koordinationsstelle des Festivals ist beim LAFT Berlin angesiedelt. Sie wird das Festival und die teilnehmenden Produktionen zentral bewerben - in der Stadt und international - und die Szene bei der Umsetzung des Festivals tatkräftig unterstützen.
Das Festivalprogramm und die gezeigten Produktionen werden durch die beteiligten Spielstätten und Orte dezentral organisiert und finanziert. Die Spielstätten und Orte und die beteiligten Künstler*innen und Gruppen müssen daher zusichern, dass ihre Beteiligung am Festival in organisatorischer, finanzieller und technischer Hinsicht selbstständig zu realisieren ist. Wir bitten daher alle Interessierten darum, genau zu prüfen, in welchem Umfang es ihnen aus ihrer finanziellen Situation heraus möglich ist, sich am Festival zu beteiligen.
Was bietet das Festival?
Das Performing Arts Festival Berlin präsentiert seit 2016 im jährlichen Rhythmus eine Woche lang komprimiert Arbeiten und künstlerische Positionen Berliner Künstler*innen und Gruppen aller Genres für das Berliner Publikum, sowie Besucher*innen und Fachpublikum aus dem In- und Ausland.
Das Festivalteam wird die Szene bei der Umsetzung des Festivals tatkräftig unterstützen, bei der Programmplanung beratend zur Seite stehen, und unter Berücksichtigung der Einsendungen ein ausgewogenes Gesamtprogramm zusammenstellen. Die zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird die teilnehmenden Produktionen sowohl in Berlin, als auch national und international bewerben. Darüber hinaus wird das Festival vielfältige Erschließungs- und Begleitformate zum Programm entwickeln, die Zuschauer*innen und der Öffentlichkeit Zugänge und Einblicke in das Programm, die künstlerische Arbeit und die Profile der Spiel- und Veranstaltungsorte gewähren. Ein Rahmenprogramm begleitet das Festival und bietet Zuschauer*innen, Künstler*innen und Fachpublikum Räume zur Erkundung der Berliner Szene, zu Begegnung und Dialog.
Teilnahmebedingungen
Bedingung für eine Teilnahme ist die fristgerechte und vollständige Einreichung von Programmvorschlägen über das PDF-Formular. Die Absender*innen der Anmeldung sind informiert, dass die gezeigten Produktionen durch die beteiligten Spielstätten oder die veranstaltenden Künstler*innen/Gruppen dezentral organisiert und finanziert werden und versichern, dass sie dazu finanziell und organisatorisch in der Lage sind.
Die teilnehmenden Spielstätten und Veranstaltungsorte müssen Teil der professionellen darstellenden Szene Berlins sein und sollten in der Regel zum Zeitpunkt des Festivals zumindest für 6 Monate existiert haben. In das Festivalprogramm werden professionelle Produktionen aus Berlin (Arbeitsmittelpunkt der beteiligten Künstler*innen und Gruppen und/oder Berliner (Ko-) Produktionen) aufgenommen. Spielstätte / Veranstaltungsort melden bis zu vier Programmbeiträge/Veranstaltungen von Berliner Gruppen und/ oder Künstler*innen an, wünschenswert sind ein bis zwei. Ortsspezifische Arbeiten und Produktionen im öffentlichen Raum können angemeldet werden, sofern sie als solche konzipiert worden sind.
Die bei der Einreichung angegebenen Spieltermine müssen innerhalb der vom Festival benannten Daten und ggf. zeitlich auch innerhalb der angegebenen Programmfenster liegen. Die finalen Vorstellungstermine werden in Abstimmung mit der Koordinationsstelle des Festivals festgelegt. Nach der Auswahl und Erstellung des Spielplans werden alle fehlenden redaktionellen Informationen bei den Beteiligten eingeholt. Diese Angaben dienen der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit des Festivals.